AL.02 – Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium

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AL.02 – 2016-08 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium

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Diese Richtlinie gilt für die visuelle Beurteilung einer organisch beschichteten Oberfläche auf Aluminium im einbaufertigen oder eingebauten Zustand sowie für objektbezogene Nachlieferungen und Mehrleistungen. Darin eingeschlossen sind ein- oder mehrschichtige Effekt-Lackaufbauten (z.B. Metalleffekt) und Dekorbeschichtung. Eine Beurteilung der Oberfläche im Anlieferungszustand (z.B. vom Beschichter zum Metallbauer) kann ggf. abweichende und/oder ergänzende Anforderungen erforderlich machen. Die beschichtete Oberfläche muss den Internationalen Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bauteilen aus Aluminium GSB – AL 631, Qualicoat, Qualideco oder QIB Vorschriften entsprechen. In der Richtlinie sind nicht erfasst: – Teile, die nicht im Bauwesen eingesetzt werden – bandbeschichtete Oberflächen (Coil-Coating) – chemische Beschädigungen durch äußere Einwirkung nach dem Einbau – handwerklich ausgeführte Beschichtungen nach dem Einbau – Ausbesserungsbeschichtungen – Merkmale an Bauteilen, die durch nachfolgende Gewerke verursacht wurden (siehe VFF Merkblatt VOB.03) – Merkmale an Bauteilen, die durch unterlassene oder unsachgemäße Wartung/Pflege & Inspektion und Reinigung, auch während des Gewährleistungszeitraums, verursacht wurden (siehe VFF Merkblätter WP.01 bis WP.05)

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Paper, Streaming